Die Marine-Offizier-Hilfe (MOH)
Woher kommen wir
Die MOH wurde am 12. November 1918 in Wilhelmshaven gegründet.
Der Zusammenschluss aktiver und ehemaliger Marineoffiziere beruhte
auf der Idee kameradschaftlicher Selbsthilfe. In den Jahren 1922 bis
1939 führte man den Namen: “Marine-Offizier-Verband” ;
von 1939 bis zu seiner Auflösung 1945 wieder den
ursprünglichen Namen “Marine-Offizier-Hilfe”.
1952 wurde die MOH - erneut unter dem Namen
“Marine-Offizier-Hilfe”- wieder ins Leben gerufen. Der
Zweck entsprach dem von 1918; auch jetzt standen kameradschaftliche
Selbsthilfe bei der Gründung neuer beruflicher Existenzen sowie
Unterstützung in Not geratener Kameraden und ihrer
Angehörigen im Vordergrund. Mit dem Aufbau der Bundeswehr kam die
Pflege einer engen Verbundenheit zur neuen Deutschen Marine hinzu.
Ab 1966 trugen verschiedene Organisationsänderungen der
gewandelten Aufgabenstellung Rechnung:
- Die bisherige “Marine-Offizier-Hilfe” erhielt ihren
heutigen Namen ”Marine-Offizier-Vereinigung” (MOV), - Einem
Zweitverein wurde unter dem alten Namen
“Marine-Offizier-Hilfe” (MOH) die Aufgabe tätiger
Kameradenhilfe zugewiesen.
Was wollen wir
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke und zwar insbesondere
durch
- Unterstützung Bedürftiger und in Not Geratener der
ehemaligen und jetzigen deutschen Marinen und deren Angehörigen
- Betreuung Hochbetagter, Einsamer oder körperlich
Hinfälliger der ehemaligen und jetzigen deutschen Marinen und
deren nächster Familienmitglieder
- Gewährung von Beihilfen für maritime wissenschaftliche Studien und Arbeiten
- Zuwendungen an andere gemeinnützige und mildtätige Einrichtungen
Die MOH arbeitet u.A. auch mit dem Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V. zusammen.
Was machen wir
Das Vermögen des Vereines wird auf Grund freiwilliger
Beiträge, Spenden und Vermächtnisse seiner Mitglieder und
anderer Personen gebildet.
Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden.
Finanzielle Unterstützungsersuchen sind schriftlich bei der MOH
-Geschäftsführung zu beantragen; nach sorgfältiger
Prüfung dieser ergeht ein schriftlicher Bescheid an den
Antragsteller.
Die finanzielle Unterstützung wird grundsätzlich in Form von
monatlichen - oder einmaligen Unterstützungszahlungen
gewährt.
Wer kann bei uns Mitglied werden
Mitglieder können natürliche Personen und juristische
Personen werden. Die Mitgliedschaft natürlicher Personen ist an
die Mitgliedschaft in der MOV e. V. gebunden. Die Mitgliedschaft wird
durch eine schriftliche Beitrittserklärung, über deren
Annahme der Vorstand entscheidet, erworben.
Wer ist verantwortlich für die MOH
Der ehrenamtliche Gesamtvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem
Stellvertreter sowie bis zu fünf Beisitzern. Er entscheidet,
soweit er dies nicht delegiert hat, über alle sich aus der Satzung
ergebenden Maßnahmen.
Die täglichen Geschäfte führt ein Geschäftsführer.
Er ist wie folgt zu erreichen:
MOV-Geschäftsstelle: Ulrich-von-Hassell-Straße 2 D- 53123 Bonn
Telefon: 0228-91 91 515
Fax: 0228-91 91 522
Email: moh@mov-moh.de
Weitere Informationen sind erhältlich bei:
MOV-Geschäftsstelle
AnsprechpartnerKAdm a.D. Klaus-Peter Hirtz und FKpt a.D. H. H. Schmeling;